TopCC Rückvergütung

Kunden, welche innerhalb eines Kalenderjahres für Fr 30'000 oder mehr im TopCC einkaufen, erhalten eine TopCC SilberCard, für Fr. 50'000 bekommen Sie eine GoldCard. Als Inhaber dieser Karten profitieren Sie von exklusiven Vorteilen:

  • Attraktive Rückvergütung: Die Rückvergütung wird im 1. Quartal des Folgejahres ausbezahlt.
  • Bonustage: Regelmässig finden die 5% Bonustage statt. Sie haben die Möglichkeit, den Einkauf während der Woche und ganz in Ruhe zu tätigen. Auf den höchsten Einkaufsbetrag der Woche erhalten Sie eine Gutschrift von 5% direkt auf Ihre Karte, welche Sie in den folgenden drei Wochen einlösen können.
  • Kunden-Anlässe: GoldCard Kunden profitieren von vergünstigten Konditionen bei unseren Veranstaltungen.
  • Vergünstigte Partner-Angebote: gegen Vorweisen der TopCC Einkaufskarte.
  • Gratis Autobahn-Vignette: GoldCard Kunden erhalten eine Autobahn-Vignette zum Jahresende geschenkt. Massgebend dafür ist der erreichte Gold-Status (Umsatz) bis Anfang Dezember des jeweiligen Kalenderjahres.

Rückvergütungssystem 2024

Massgebend ist der im Kalenderjahr erzielte Umsatz, exkl. MwSt., in allen TopCC Märkten. Nicht angerechnet werden die Umsätze auf Aktionsumsätzen, Zigaretten, Depots, Gebühren usw. Je nach Erreichen des massgebenden Umsatzes wird die Rückvergütung wie folgt abgestuft:

Fr. 30'000.00bis Fr. 49'999.99  0.50%
Fr. 50'000.00bis Fr. 79'999.99 1.00%
Fr. 80'000.00 bis Fr. 124'999.99 1.25%
Fr. 125'000.00 bis Fr. 199'999.99 1.50%
Fr. 200'000.00 bis Fr. 299'999.99 2.00%
Fr. 300'000.00 bis Fr. 499'999.99 2.50%
Fr. 500'000.00 bis Fr. 749'999.99 3.00%
Fr. 750'000.00 bis Fr. 999'999.99 4.00%
Fr. 1'000'000.00   und mehr   5.00%


Am Rückvergütungssystem nehmen alle TopCC Kunden teil. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht notwendig. Die TopCC AG behält sich jedoch vor, Kunden von der Teilnahme am Rückvergütungssystem ohne Angabe von Gründen auszuschliessen. 

Die Rückvergütung wird im Verlaufe des 1. Quartals des Folgejahres abgerechnet und ab einem Betrag von 50 Franken ausbezahlt.

Die Umsätze von Kunden, die wirtschaftlich und/oder rechtlich eng miteinander verbunden sind, werden in einer Gruppenbeziehung zusammengerechnet. Bei Gruppen muss der Einzelkunde mindestens einen Umsatz von 30'000.- aufweisen, damit die Rückvergütung ausbezahlt wird bzw. der Kunde zum Gesamtumsatz der Gruppe angerechnet wird. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Die TopCC AG behält sich vor, den Rückvergütungsbetrag mit offenen Forderungen gegenüber dem Kunden zu verrechnen. Im Falle der Zusammenrechnung der Umsätze von wirtschaftlich und/oder rechtlich eng zusammengehörenden Kunden gemäss Ziff. 2 geben diese durch ihre Teilnahme am Rückvergütungssystem die Zustimmung dazu ab, dass die TopCC AG den Rückvergütungsbetrag mit Forderungen gegenüber jedem der teilnehmenden Kunden verrechnen kann.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Rückvergütungssystem ist Gossau SG.

Das vorliegende Rückvergütungssystem gilt ab 1. Januar 2024.

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