Kunden welche innerhalb eines Kalenderjahres für Fr 30'000 oder mehr im TopCC einkaufen, erhalten eine TopCC SilberCard, für Fr. 50'000 bekommen Sie eine GoldCard. Als Inhaber dieser Karten profitieren Sie von exklusiven Vorteilen:
Massgebend ist der im Kalenderjahr erzielte Umsatz, exkl. MWSt, in allen TopCC Märkten. Die Umsätze von Kunden, die wirtschaftlich und/oder rechtlich eng miteinander verbunden sind, werden in einer Gruppenbeziehung zusammen gerechnet.
Nicht angerechnet werden die Umsätze auf Depots, Aktionsumsätzen, Gebührensäcken, sowie Zigaretten. Je nach Erreichen des massgebenden Umsatzes (exkl. Umsatz auf Zigaretten und Tabakwaren) wird die Rückvergütung wie folgt abgestuft:
Fr. 30.000,00 | bis Fr. 49.999,99 | 0,50% | |
Fr. 50.000,00 | bis Fr. 79.999,99 | 1,00% | |
Fr. 80.000,00 | bis Fr. 124.999,99 | 1,25% | |
Fr. 125.000,00 | bis Fr. 199.999,99 | 1,50% | |
Fr. 200.000,00 | bis Fr. 299.999,99 | 2,00% | |
Fr. 300.000,00 | bis Fr. 499.999,99 | 2,50% | |
Fr. 500.000,00 | bis Fr. 749.999,99 | 3,00% | |
Fr. 750.000,00 | bis Fr. 999.999,99 | 4,00% | |
Fr. 1.000.000,00 | und mehr | 5,00% |
Am Rückvergütungssystem nehmen alle TopCC Kunden teil. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht notwendig. Die TopCC AG behält sich jedoch vor, Kunden von der Teilnahme am Rückvergütungssystem ohne Angabe von Gründen auszuschliessen. Die betroffenen Kunden werden schriftlich durch die TopCC AG darüber informiert.
Der Rückvergütungsbetrag wird im Verlaufe des 1. Quartals des Folgejahres abgerechnet und ab einem Betrag von 50 Franken ausbezahlt. Bei Gruppen muss ein Einzelkunde mindestens einen Umsatz von 30'000.- aufweisen, damit die Rückvergütung ausbezahlt wird bzw. der Kunde zum Gesamtumsatz angerechnet wird. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die TopCC AG behält sich vor, den Rückvergütungsbetrag mit offenen Forderungen gegenüber dem Kunden zu verrechnen. Im Falle der Zusammenrechnung der Umsätze von wirtschaftlich und/oder rechtlich eng zusammengehörenden Kunden gemäss Ziff. 2 geben diese durch ihre Teilnahme am Rückvergütungssystem die Zustimmung dazu ab, dass die TopCC AG den Rückvergütungsbetrag mit Forderungen gegenüber jedem der teilnehmenden Kunden verrechnen kann.Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Rückvergütungssystem ist Gossau SG.
Das vorliegende Rückvergütungssystem gilt ab 1. Januar 2020.
Downloaden Sie das TopCC Rückvergütungssystem hier.
Downloaden Sie das TopCC Rückvergütungssystem 2021 hier.