Die Gäste sollten beim Betreten und Verlassen des Lokals die Hände desinfizieren können.
Alle Gäste müssen sitzen. Stehplätze wie zum Beispiel an der Bar sind verboten.
Bei Gästegruppen bis 4 Personen geben die Gäste freiwillig die Kontaktdaten an. Bei Gästegruppen von mehr als 4 Personen ist es Pflicht, dass eine Person die Kontaktdaten hinterlässt.
Zwischen zwei Gästegruppen muss von "Schulter zu Schulter" einen Abstand von 2 Meter im Umkreis gegeben sein. Befindet sich aber eine Trennwand zwischen den Gästegruppen, entfällt der Mindestabstand.
Das Servicepersonal, sollte ebenfalls auf den Mindestabstand achten, das tragen einer Hygienemaske wird empfohlen.
Alle betroffenen Einrichtungen müssen ein Schutzkonzept vorweisen und umsetzen. Die geltenden Hygiene-und Verhaltensregeln müssen dabei alle befolgt werden, sowohl von der Mitarbeitenden wie auch von den Gästen.
Aktivitäten wie Billard oder Live-Musik sind wieder möglich